Nebenkosten beim Wohnungskauf

Nebenkosten beim Wohnungskauf: eine richtige Kalkulation vermeidet böse Überraschungen. Informiere Dich hier über alle relevanten Kostenpositionen...
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Die Nebenkosten beim Wohnungskauf sind doch einfach erklärt - das meint man.

Doch ihr wisst, ich bin ein Freund der Definition von Begrifflichkeiten und Zahlen.

Nebenkosten beim Wohnungskauf sind ein wahrhaft weites Feld. Denn sie sollten im Vorfeld nicht nur bekannt, sondern gleichsam einkalkuliert sein.

Hier sind die relevanten Nebenkosten beim Wohnungskauf für Dich im Überblick:

Starten wir mit den klassischen Erwerbsnebenkosten.

Diese sind Notar-, Behörden-, Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer und bei Vermittlung der Immobilie durch einen Dritten oft auch Maklergebühren.

Die beiden letzten Positionen nehmen den Löwenanteil ein, variieren jedoch auch in Abhängigkeit von dem Bundesland in dem du deinen Wohnungskauf tätigst.

Die Grunderwerbssteuer fällt unter die Länderhoheit und ist damit nicht verhandelbar.

Mittels der Wahl des Investitionsortes kann man richtig Geld sparen:

Ein Beispiel; während man in Schleswig – Holstein und Thüringen mit einer Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5% des Kaufpreises zur Kasse gebeten wird, sind es in Bayern und Sachsen „nur“ 3,5%.

Das macht bei einem Kaufpreis von 300.000 EUR satte 10.500 Euro aus.

Die Maklerprovision ist verhandelbar. Auch diese variiert, und beträgt ca. 3,57 – 5,95% des Kaufpreises der Immobilie – manchmal sogar bis zu 7,14%.

Die „krummen“ Zahlen resultieren aus der inkludierten Mehrwertsteuer von zurzeit 19%.

Verhandelt man bei unserem obigen Beispiel also 3,57% anstelle von 5,95%, sind weitere 7.140 Euro „gespart“. 

Nicht zu vergessen: Die Gutachterkosten vor dem Wohnungskauf

Oftmals sind Immobilienkäufer keine Immobilienprofis. Da es beim Kauf von Immobilien um Anschaffungen im sechsstelligen Bereich geht, sind Kosten für einen Gutachter unter Umständen gut investiert. Auch diese Kosten sind verhandelbar. Zu dem stellen Banken gerne Gutachterkosten für die Ermittlung des Beleihungswertes in Rechnung. Deren Zulässigkeit sollte man prüfen.  

Ein relevanter Faktor: Die Bereitstellungszinsen

Sofern man den notwendigen Investitionsbetrag bei einem Finanzinstitut finanziert, stellt dieses den Darlehensbetrag auf einem Darlehenskonto „zum Abruf“ bereit. Ab diesem Tag kalkuliert das Institut mit dem Zinsertrag.

Wenn es jetzt beim Erwerb zu Verzögerungen bei der Kaufpreiszahlung kommt, die der Käufer noch nicht einmal „zu verschulden hat“ und die Gelder nicht vertragskonform abgerufen werden können, erleidet das Finanzinstitut einen Zinsverlust.

Und diesen stellt es dem Darlehensnehmer in Form von Bereitstellungszinsen (i.d.R. 0,25% des Darlehensbetrages pro Monat) „in Rechnung“.

Es sei denn, man hat einen sogenannten bereitstellungszinsfreien Zeitraum im Vertrag vereinbart. Dann beginnt die Kalkulation des Institutes genau nach diesem.

Mittels dieser Exkursion durch die Welt der Nebenkosten ist erkennbar, dass diese sehr wohl ein wesentlicher Teil der Gesamtkalkulation sind – und mit Blick auf das einzusetzende Eigengeld wohl der Allerwichtigste, denn aus diesem sind die Nebenkosten meist zu bezahlen.

Wenn Dich dieser Überblick zu den Nebenkosten beim Bestandswohnungskauf interessiert hat, dann möchte ich Dich gern einladen, mit mir in die Vogelperspektive zu gehen. In meiner kostenfreien Strategiesession gebe ich Dir meine Vorgehensweise an die Hand und vielleicht gehen wir danach ein Stück des Weges gemeinsam.

Für welchen Weg auch immer Du Dich bei Deinen Immobilieninvestments entscheidest:
Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Kalkulieren.

Dein Mike

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Mike Gerbig